Unter einem öffentlichen Auftrag versteht man einen Wareneinkauf, Vergebung, Bestellung eines Werkes, Baues oder Dienstes von den Gemeinden, vom Kreis, von ihnen gegründeten Organisationen oder evtl. von weiteren mit öffentlichem Geld wirtschaftenden Subjekten.

Sind Sie ein öffentlicher Auftraggeber und verlangen Sie Hilfe beim Vergeben eines öffentlichen Auftrages?

Wissen Sie keinen Bescheid, was zu veröffentlichen ist?

Möchten Sie sich mit Ihrem Angebot zu einem öffentlichen Auftrag anmelden?

Sind Sie Subventionen Empfänger und werden Sie Ware, Dienstleistungen oder Bauarbeiten einkaufen?

Hat mit Ihnen der Subventionen Geber ein Kontrollverfahren aufgenommen?

Wurden Sie Teilnehmer eines Verwaltungsverfahrens vor dem Amt für Schutz des Wirtschaftswettbewerbs?

Unser Büro verfügt über langjährige Erfahrungen mir Rechtshilfe den öffentlichen Institutionen bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Der Vorgang bei Auswahl des Auftragnehmers laut Gesetz ist kompliziert und von der richtigen Durchführung ist der Erfolg ganzer Projekte abhängig, vor allem falls es sich um öffentliche Aufträge den Empfängern der europäischen Dotationen handelt.

Das Gesetz von Vergebung öffentlicher Aufträge erfolgt vom Auftraggeber  eine gute Kenntnis der Vergebungsweise. Oft ist es sehr problematisch, den Grundsatz des Verbotes von Diskriminierung, und eines geraden Zugangs zu den Adepten einzuhalten. Deshalb vor allem beim Formulieren der Vergebungsbedingungen und Anforderungen an Qualifizierung der Adepten wird empfohlen, bei der Vergebung eine Fachhilfe aufzusuchen.

Falls Sie sich schon in Situation befinden, wo mit Ihnen ein Verfahren seitens der Behörde oder ein Audit des Subventions Gebers angefangen wurde, wenden Sie sich an uns wegen einem Rechtsrat. Unsere erfahrenen Juristen wissen Bescheid sowohl in Verwaltungsverfahren, als auch in Kontrollvorgängen seitens der Auditoren, und sind imstande, Ihnen einen Vorgang zu empfehlen, der Ihnen Finanzmittel bei empfohlenen Korrektionen erspart.